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Bundesratsinitiative „Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei hochwasser-und starkregenfallbedingter Insolvenz“

1. Der Ministerrat beschließt, den Gesetzesantrag „Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei hochwasser-und starkregenfallbedingter Insolvenz“ beim Bundesrat einzubringen, sofern im Rahmen eines bereits laufenden Gesetzgebungsverfahrens des Bundes die Fristen nicht entsprechend verlängert werden.

 

2. Für diesen Fall wird die Staatskanzlei wird gebeten, die Zuleitung der Gesetzesinitiative an den Bundesrat zur Sitzung am 17. September 2021 mit dem Ziel, eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.

 

3. Das Ministerium der Justiz erhält gemeinsam mit der Staatskanzlei mit Blick auf den Inhalt des Antrags und das weitere Verfahren Redaktionsvollmacht.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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