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Bundesratsinitiative „Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des strafrechtlichen Opferschutzes in Fällen der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener"

1. Der Ministerrat beschließt, den Gesetzesantrag „Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches -Verbesserung des strafrechtlichen Opferschutzes in Fällen der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" beim Bundesrat einzubringen.

 

2. Die Staatskanzlei wird gebeten, die Zuleitung der Gesetzesinitiative an den Bundesrat zur Sitzung am 11. März 2022 mit dem Ziel der Ausschussüberweisung vorzunehmen.

 

3. Das Ministerium der Justiz erhält gemeinsam mit der Staatskanzlei mit Blick auf den Inhalt des Antrags und das weitere Verfahren Redaktionsvollmacht.


Letzte Änderung
18.03.2022
Veröffentlicht am
18.03.2022
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