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Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz (bis Mai 2021)


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Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz (bis Mai 2021)

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Bundesratsinitiative „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 GG)“

1. Der Ministerrat beschließt, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 GG) gemeinsam mit dem Land Berlin (federführend) in den Bundesrat einzubringen. 2. Das federführende Land beantragt, ihn auf die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 8. Juni 2018 zu setzen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen. Optional kann in Übereinstimmung mit mitantragstellenden Ländern eine sofortige Sachentscheidung beantragt werden. 3. Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz erhält gemeinsam mit und in Abstimmung mit der Staatskanzlei, dem Ministerium für Justiz und dem Ministerium des Innern und für Sport im Hinblick auf das weitere Verfahren mit anderen Ländern Redaktionsvollmacht.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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