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Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (bis Mai 2021)


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Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung zum „DigitalPakt Schule 2019 - 2023“

1. Der Ministerrat nimmt den Bericht der Ministerin für Bildung zum aktuellen Stand der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule zwischen Bund und Ländern zur Kenntnis und stimmt der Unterzeichnung der Vereinbarung vorbehaltlich der zuvor erfolgten Änderung der verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Art. 104c GG zu. 2. Der zuständige Ausschuss für Bildung wird im Anschluss an die Ministerratsbefassung auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gemäß Art. 89b der Landesverfassung über die Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung vom 4. Februar 2010 (Abschnitt III Nr. 3 i. V. m. Abschnitt II Nr. 2 S. 1) durch die Ministerin für Bildung über die Bund-Länder-Vereinbarung unterrichtet.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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