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Bestellung eines Mitgliedes im Stiftungsrat der Stiftung „Historisches Museum der Pfalz“

Die Stiftungssatzung des Historischen Museums der Pfalz in Speyer sieht nach § 6 Abs. 2 vor, dass zwei der Mitglieder des Stiftungsrates vom Land Rheinland-Pfalz zu benennen sind. Die Bestellung dieser beiden Mitglieder erfolgt durch Beschluss des Ministerrates. Infolge des Ausscheidens von Herrn Dr. Kai-Michael Sprenger aus dem Landesdienst ist eine Nachfolgeberufung durch den Ministerrat erforderlich.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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