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Bestellung der Vertreterin des öffentlichen Interesses gemäß § 36 VwGO in Verbindung mit § 1 Satz 1 der "Landesverordnung über den Vertreter des öffentlichen Interesses bei den Gerichten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit"

Der bisherige Leiter der Abteilung 3 „Öffentliches Recht und Zivilrecht, Verfassungs- und Europarecht, Internationales Recht“ im Ministerium der Justiz, Herr Dr. Jörg Schumacher, wurde mit Ministerratsbeschluss vom 23. Februar 2021 im Nebenamt zum Vertreter des öffentlichen Interesses bestellt. Mit Wirkung zum 1. Juli 2024 wurde Herr Dr. Schumacher zum Vizepräsidenten des Oberverwaltungsgerichts und des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz bei dem Oberverwaltungsgericht Rheinland- Pfalz ernannt und zum selben Zeitpunkt aus dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit entlassen. Damit endete auch sein Nebenamt als Vertreter des öffentlichen Interesses.

 

Am 9. Oktober 2024 wurde Frau LMRin Matter der Dienstposten der Leitung der Abteilung 3 „Öffentliches Recht und Zivilrecht, Verfassungs- und Europarecht, Internationales Recht“ im Ministerium der Justiz übertragen. Die Verknüpfung der Leitung derjenigen Abteilung innerhalb des Ministeriums der Justiz, die für das Öffentliche Recht, das Verfassungs-und das Europarecht zuständig ist, mit dem Amt der Vertreterin bzw. des Vertreters des öffentlichen Interesses, hat sich in der Vergangenheit sehr gut bewährt. Vor diesem Hintergrund wird die neue Leiterin der Abteilung 3 im Ministerium der Justiz, Frau LMRin Matter, im Nebenamt zur Vertreterin des öffentlichen Interesses bestellt.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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