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Beschlussfassung über die Regierungsvorlage eines Zweiten Nachtragshaushalts für das Haushaltsjahr 2020
1. Der Ministerrat beschließt, das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2020 mit dem Nachtragshaushaltsplan 2020 in der vorgelegten Form als Regierungsvorlage in den Landtag einzubringen. 2. Das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt, alle noch erforderlichen haushaltssystematischen, haushaltstechnischen, drucktechnischen und redaktionellen Korrekturen vorzunehmen.
- Letzte Änderung
- 13.09.2022
- Veröffentlicht am
- 13.09.2022
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
28.03.2025 01:22
Verfügbarkeit:
28.03.2025 01:22
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed