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Beschluss des BVerfG zu Wahlrechtsausschlüssen im Bundeswahlgesetz

Verfassungswidrigkeit von Wahlrechtsausschlüssen für in allen ihren Angelegenheiten Personen und für wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter (§ 13 Nr. 2 und 3 Bundeswahlgesetz, vergleichbare Regelungen im Landesrecht; Berichterstattung der Landesregierung im Sozialpolitischen Ausschuss


Letzte Änderung
17.04.2019
Veröffentlicht am
15.04.2019
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