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Berufsqualifikationfeststellungsverfahren 2017

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Anerkennungsgesetz) erhalten Antragsteller, die im Ausland einen beruflichen Bildungsabschluss erworben haben und in

Deutschland eine Erwerbstätigkeit ausüben oder ausüben wollen, einen gesetzlichen Anspruch auf ein Verfahren zur Prüfung der Gleichwertigkeit ihres ausländischen Berufsabschlusses mit einem deutschen Referenzberufsabschluss.


Letzte Änderung
20.06.2023
Veröffentlicht am
15.06.2023
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