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Bericht gemäß § 4 Abs. 2 Landesgesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine (TierSchLMVG)

Einräumung von Mitwirkungsrechten von Tierschutzvereinen und Befugnis zur Einlegung von Rechtsbehelfen nach Maßgabe der Verwaltungsgerichtsordnung, Evaluierung und Bericht sowie Bewertung der Auswirkungen des Landesgesetzes über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine (TierSchLMVG) auf die Genehmigung von Tierversuchen, Situation an Hochschulen und Forschungseinrichtungen


Letzte Änderung
07.10.2020
Veröffentlicht am
07.09.2020
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