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Bericht der Landesregierung zur Evaluierung der Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte in Rheinland-Pfalz

1. Der Ministerrat nimmt den Bericht der Landesregierung zur Evaluierung der Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte in Rheinland-Pfalz zur Kenntnis. 2. Die Staatskanzlei wird gebeten, den Bericht dem Landtag zuzuleiten.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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