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Bericht der Landesregierung über die Finanzhilfen im Haushalt des Landes Rheinland-Pfalz für die Jahre 2022 bis 2026

Der Ministerrat beschließt den Bericht der Landesregierung über die Finanzhilfen im Haushalt des Landes Rheinland-Pfalz für die Jahre 2022 bis 2026. Er beauftragt das Ministerium der Finanzen, soweit erforderlich, redaktionelle Änderungen vorzunehmen und den Bericht der Staatskanzlei zur Weiterleitung an den Landtag zu übersenden.


Letzte Änderung
19.09.2024
Veröffentlicht am
19.09.2024
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