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Bericht der Landesregierung über die Finanzhilfen im Haushalt des Landes Rheinland-Pfalz für die Jahre 2017 bis 2020

Der Ministerrat beschließt den Bericht der Landesregierung über die Finanzhilfen im Haushalt des Landes Rheinland-Pfalz für die Jahre 2017 bis 2020. Er beauftragt die Ministerin der Finanzen, soweit erforderlich, redaktionelle Änderungen vorzunehmen und den Bericht der Staatskanzlei zur Weiterleitung an den Landtag zu übersenden.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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