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Bericht der Landesregierung über die Finanzhilfen im Haushalt des Landes Rheinland-Pfalz für die Jahre 2012 bis 2016

Der Ministerrat beschließt den Bericht der Landesregierung über die Finanzhilfen im Haushalt des Landes Rheinland-Pfalz für die Jahre 2012 bis 2016. Er beauftragt das Ministerium der Finanzen, soweit erforderlich, redaktionelle Änderungen vorzunehmen und den Bericht der Staatskanzlei zur Zuleitung an den Landtag zu übersenden.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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