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Bericht der Landesregierung nach § 9 Abs. 3 des Landeswahlgesetzes (Wahlkreisbericht) für die 17. Wahlperiode des Landtags Rheinland-Pfalz

Entwicklung der Zahl der Stimmberechtigten und Toleranzgrenzen in den vier Bezirken sowie den 51 Wahlkreisen Stand 18. Mai 2018; Auswirkung kommunaler Gebietsänderungen; Änderungsvorschläge zur Abschaffung der Bezirkseinteilung sowie zur Fortentwicklung der Wahlkreiseinteilung insbesondere Erhöhung der Zahl der Wahlkreise von 51 auf 52 im Bezirk 3 und Neuzuordnung in den Wahlkreisen 44 bis 51; Festlegung der Wahlkreiseinteilung für die Landtagswahl 2021 bis zum November 2019; Anlagen


Letzte Änderung
27.11.2018
Veröffentlicht am
22.11.2018
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