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Bericht der Landesregierung nach § 100 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG): Evaluation verdeckter polizeilicher Befugnisse

1. Der Ministerrat nimmt den Bericht der Landesregierung nach § 100 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) zur Kenntnis. 2. Der Ministerrat bittet die Staatskanzlei, den Bericht der Landesregierung dem Landtag zuzuleiten.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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