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Berechnung und Regionalisierung schlagbezogener vereinfachter N-Flächensalden für Rheinland-Pfalz

Für die Grundwasserkörper, die nach Einstufung der Bestandsaufnahme der EG-Wasserrahmenrichtlinie den guten Zustand bis zum Jahr 2015 nicht oder wahrscheinlich nicht erreichen, muss bis 2009 ein Maßnahmenprogramm vorgelegt werden.

 

In diesem Zusammenhang beauftragte die Ad-Hoc-AG "Stickstoffbelastungen aus Landwirtschaft und Weinbau in rheinland-pfälzischen Gewässern" den Fachbereich Boden des Landesamtes für Geologie und Bergbau, flächendeckend für Rheinland-

Pfalz vereinfachte schlagbezogene Stickstoffsalden zu berechnen.

 

Das Ziel ist die regionale Priorisierung von Maßnahmenpaketen zur Senkung von N-Bilanzüberschüssen.


Letzte Änderung
02.03.2009
Veröffentlicht am
04.09.2024
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