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Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (bis Mai 2021)


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Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für das Friseurhandwerk

Die Tarifvertragsparteien haben einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags über die Vergütung der Auszubildenden vom 1. November 2017 gestellt. Der Tarifausschuss des Landes Rheinland-Pfalz hat diesen Antrag beraten. Minsterin Bätzing-Lichtenthäler hat den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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