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Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (bis Mai 2021)


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Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für das Friseurhandwerk

Die Tarifvertragsparteien haben einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags über die Vergütung der Auszubildenden im Friseurhandwerk vom 14. Juni 2019 gestellt. Der Tarifausschuss des Landes Rheinland-Pfalz hat diesen Antrag beraten. Minsterin Bätzing-Lichtenthäler hat den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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