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Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (bis Mai 2021)


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Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Manteltarifvertrags für das Bäckerhandwerk

Die Tarifvertragsparteien haben einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des Manteltarifvertrags für das Bäckerhandwerk in Nordrhein-Westfalen und die ehemaligen Regierungsbezirke Koblenz und Trier vom 30. April 2018 gestellt. Der Tarifausschuss des Landes Rheinland-Pfalz hat diesen Antrag beraten. Ministerin Bätzing-Lichtenthäler hat den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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