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Bekanntmachung bindenden Festsetzungen Schuhwaren in Heimarbeit

Die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie hat mit Schreiben vom 6. September 2022 um die Einberufung einer Sitzung des Heimarbeitsausschusses für Schuhwaren gebeten. Der Heimarbeitsausschuss für Schuhwaren ist dann in der Sitzung vom 24. November 2022 zusammengekommen. Die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie hat darin beantragt, die bindende Festsetzung von Fertigungszeiten, Entgelten und sonstigen Vertragsbedingungen entsprechend dem Tarifvertrag über Entgeltsätze und Auszubildendenvergütungen gültig ab 1. Dezember 2021 anzugleichen. Der Heimarbeitsausschuss für Schuhwaren ist diesem Antrag gefolgt und hat eine entsprechende bindende Festsetzung beschlossen. Diese bindende Festsetzung muss öffentlich bekannt gemacht werden.


Letzte Änderung
09.05.2023
Veröffentlicht am
09.05.2023
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