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Bekanntmachung Antrag Allgemeinverbindlicherklärung Friseurhandwerk

Die Tarifvertragsparteien haben einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags über die Vergütung der Auszubildenden im Friseurhandwerk vom 1. August 2024 gestellt. Der Antrag ist öffentlich bekannt zu machen.


Letzte Änderung
02.09.2024
Veröffentlicht am
02.09.2024
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