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Bek. AVE Tischlerhandwerk - Lohn

Die Tarifvertragsparteien haben einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für das Tischlerhandwerk, Bestattungs- und Montagewerbe (Lohn- und Gehaltstarifvertrag) vom 5. Juni 2024 gestellt. Der Tarifausschuss des Landes Rheinland-Pfalz hat diesen Antrag beraten und Ministerin Dörte Schall hat den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt.


Letzte Änderung
15.07.2025
Veröffentlicht am
15.07.2025
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