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Bek. Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung Tarifvertrag Friseurhandwerk

Die Tarifvertragsparteien haben einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags über die Vergütungen im Friseurhandwerk im Verbandsgebiet Rheinland vom 1. Oktober 2022 gestellt. Der Antrags ist öffentlich bekannt zu machen.


Letzte Änderung
15.12.2022
Veröffentlicht am
15.12.2022
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