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Ausgestaltung der Altersstrukturberichte

1. Die ressortspezifischen Altersstrukturberichte werden mit den durch

Ministerratsbeschluss vom 26. August 2025 zusammengeführten, alle fünf Jahre

vorzulegenden Berichtspflichten verbunden. Diese umfassen die Umsetzung von

Maßnahmen zur Nachwuchskräftegewinnung für die Landesverwaltung unter dem

Aspekt des demografischen Wandels sowie den Stand der Umsetzung des

Rahmenkonzeptes Personalentwicklung Rheinland-Pfalz und des

Rahmenkonzeptes Betriebliches Gesundheitsmanagement.

2. Der zusammengefasste Altersstrukturbericht ist dem Ministerrat künftig alle fünf

Jahre unter Federführung des Ministeriums des Innern und für Sport vorzulegen.

Die nächste Berichterstattung soll bis Ende 2028 erfolgen.


Letzte Änderung
15.01.2026
Veröffentlicht am
15.01.2026
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