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Auftakt zur Erarbeitung eines Entwurfs für ein neues Landesentwicklungsprogramm (LEP V)

Das Landesentwicklungsprogramm koordiniert als zusammenfassende, überörtliche und überfachliche Planung die verschiedenen Nutzungsansprüche an den Raum und stellt die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Landes in den Grundzügen dar. Somit bildet das Landesentwicklungsprogramm einen Gestaltungs- und Ordnungsrahmen für die Entwicklung des Landes und aller seiner Teilräume. Das Landesentwicklungsprogramm ist an der raumordnerischen Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in allen Teilräumen des Landes ausgerichtet (§ 1 Landesplanungsgesetz, § 1 Abs. 2 Raumordnungsgesetz). Das derzeit geltende Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) vom 07.10.2008 wurde durch Rechtsverordnung der Landesregierung vom 14.10.2008 (GVBl. S. 285) für verbindlich erklärt und ist seit dem 25.11.2008 in Kraft.

 

Der 2021 beschlossene Koalitionsvertrag für das Land Rheinland-Pfalz sieht in dieser Legislaturperiode den Beginn der Aufstellung eines neuen Landesentwicklungsprogramms vor. Es ist das Ziel der Landesplanung, einen tragfähigen, gesamtgesellschaftlichen Konsens für die kommenden 15-20 Jahre zu finden, der wesentlich dazu beiträgt, raumrelevante Herausforderungen der Transformation zu gestalten.

 

Das Ministerium des Innern und für Sport startet als das zuständige Ressort für Raumordnung und Landesplanung mit der vorliegenden Unterrichtung des Ministerrats den Erarbeitungsprozess eines Entwurfs für ein neues Landesentwicklungsprogramm.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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