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Aufstellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 - Beschlussfassung des Ministerrats über die Regierungsvorlage
1. Der Ministerrat beschließt, den vorgelegten Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 sowie den Entwurf eines Landeshaushaltsgesetzes 2023/2024 im Landtag einzubringen.
2. Das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt, alle noch erforderlichen haushaltssystematischen, haushaltstechnischen, drucktechnischen und redaktionellen Korrekturen vorzunehmen, die keine Auswirkung auf die Haushaltsansätze haben.
- Letzte Änderung
- 29.01.2025
- Veröffentlicht am
- 29.01.2025
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
17.04.2025 08:06
Verfügbarkeit:
17.04.2025 08:06
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed