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Aufstellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022; hier: Beschlussfassung des Ministerrats über die Regierungsvorlage

1. Der Ministerrat beschließt, den vorgelegten Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 sowie den Entwurf eines Landeshaushaltsgesetzes 2022 im Landtag einzubringen.

 

2. Das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt, alle noch erforderlichen haushaltssystematischen, haushaltstechnischen, drucktechnischen und redaktionellen Korrekturen vorzunehmen, die keine Auswirkung auf die Haushaltsansätze haben.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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