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Ministerium des Innern und für Sport


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Aufbau einer Organisationseinheit zur ressortübergreifenden Koordinierung der notwendigen Aufbau- und lnstandsetzungs-maßnahmen

1. Zur Bewältigung der Folgen der Flutkatastrophe im Juli 2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Mayen-Koblenz, Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Vulkaneifel, Trier- Saarburg und der Stadt Trier beschließt der Ministerrat die Einsetzung eines ressortübergreifenden Staatssekretärsausschusses unter Vorsitz des Chefs der Staatskanzlei. Ständige Mitglieder dieses Gremiums sind die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre des Ministeriums der Finanzen, des Ministeriums des Innern· und für Sport, des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität. Die übrigen Ressorts der Landesregierung· werden je nach Bedarf an den Sitzungen des Staatssekretärsausschusses teilnehmen. 2. Der Ministerrat beauftragt das Ministerium des Innern und für Sport mit dem Aufbau einer temporären „Aufbauabteilung" zur Umsetzung der Vorgaben aus dem Staatssekretärsausschuss. Die mit dem Wiederaufbau befassten Ressorts und oberen Landesbehörden stellen hierfür Personal zur Verfügung. 3. Der Ministerrat beschließt zur Abwicklung der notwendigen Aufbau- und lnstandsetzungsmaßnahmen in den vom Unwetter betroffenen Gebieten ein vereinfachtes Bearbeitungs- und Antragsverfahren für Wiederaufbau-maßnahmen: Als Basis dienen „kommunale Maßnahmenpläne", die in Abstimmung mit der Landesregierung erstellt werden. 4. Der Ministerrat beauftragt das Ministerium des Innern und für Sport, zwecks schneller und einheitlicher Abwicklung der Aufbau- und lnstandsetzungs-maßnahmen in den betroffenen Gebieten eine einheitliche, für alle Ressorts der Landesregierung geltende Förderrichtlinie zu erarbeiten und diese dem Ministerrat zur Beschlussfassung vorzulegen.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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