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Auf dem Häßlich

Bebauungsplan nach § 19 Abs. 3 des Landesgesetzes über den Aufbau in Verbindung mit § 28 des Selbstverwaltungsgesetztes. Die festgesetzte Art der Nutzung ist ein Wohngebiet, in dem Ladengeschäfte für den täglichen Bedarf vorgesehen sind.


Letzte Änderung
16.04.2025
Veröffentlicht am
16.04.2025
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