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Artikel 9a der EU-Urheberrechtsreform – "Collective licensing with an extended effect" statt Uploadfilter

Erleichterung von Lizenzierungen, Möglichkeit zur Mitlizenzierung nicht repräsentierten Repertoires durch Verwertungsgesellschaften wie die GEMA, rechtliche Einschätzung einer Mitlizenzierung, Auswirkungen auf die Rechteinhaber, Möglichkeit zum Widerspruch seitens des Rechteinhabers; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik


Letzte Änderung
13.06.2019
Veröffentlicht am
07.06.2019
Offenheit der Lizenz
Eingeschränkte Nutzung

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