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Arbeitsprogramm der Kommission 2016

1. Der Ministerrat nimmt die Vorlage „Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2015 – Bewertung aus Sicht der Landesregierung Rheinland-Pfalz“ zur Kenntnis. 2. Der Ministerrat bittet die Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales, die Bewertung dem Landtag entsprechend Ziffer III. 5. c der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gemäß Art. 89 b der Landesverfassung über die Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung zu übersenden. Zudem erteilt er ihr - in Abstimmung mit den beteiligten Ressorts - Redaktionsvollmacht.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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