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Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2025 - Bericht der Landesregierung Rheinland-Pfalz

1. Der Ministerrat nimmt die Vorlage „Arbeitsprogramm der Kommission für 2025 - Bericht der Landesregierung Rheinland- Pfalz“ zur Kenntnis.

2. Der Ministerrat beschließt, den Bericht dem Landtag entsprechend Ziffer III.5.c der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung i.V.m. Art. 89b der Landesverfassung über die Unterrichtung des Landtages durch die Landesregierung zuzuleiten. Zudem erteilt er der Bevollmächtigten des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien in Abstimmung mit den Ressorts Redaktionsvollmacht.


Letzte Änderung
06.06.2025
Veröffentlicht am
06.06.2025
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