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Anordnung über die Geschäftsverteilung der Landesregierung Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 2016

1. Der Ministerrat beschließt die „Anordnung über die Geschäftsverteilung der Landesregierung Rheinland-Pfalz“ vom 18. Mai 2016 vorbehaltlich der rechts-förmlichen Prüfung. 2. Die Staatskanzlei sowie die Ministerien werden aufgefordert, die notwen¬digen perso¬nellen und organisatorischen Maßnahmen auf Grundlage der Ände¬rung der Geschäftsverteilung umzusetzen; die finanziellen Auswirkungen in Bezug auf Haushaltsmittel (einschl. Planstellen und andere Stellen) sind im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen möglichst bis zum 7. Juni 2016 abzustimmen. Es gilt der Grundsatz, dass das Personal den Aufgaben folgt. 3. Das Ministerium der Finanzen wird gebeten, die für den Doppelhaushalt 2017/2018 aufgrund der Organisationsänderung der Landesregierung nach Nummer 2 ab¬gestimmten Umsetzungen von Haushaltsmitteln (einschl. Planstellen und andere Stellen) vorzustellen. 4. Die Staatskanzlei wird beauftragt, die „Anordnung über die Geschäftsverteilung der Landesregierung Rheinland-Pfalz“ vom 18. Mai 2016 dem Landtag zuzulei¬ten und nach Befassung des Landtags alsbald die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt vorzubereiten.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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