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Anklagerhebung im Verfahren um den sogenannten Cyberbunker in Traben-Trarbach

Anklageerhebung durch die Generalstaatsanwaltschaft Köln, Verdacht auf Gründung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Beihilfe zu weiteren Delikten u. a. Drogenhandel, Kinderpornographie, Computersabotage; Berichterstattung der Landesregierung im Rechtsausschuss


Letzte Änderung
16.07.2020
Veröffentlicht am
14.07.2020
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