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Angespannte Wohnungsmärkte in Rheinland-Pfalz

Identifizierung von angespannten Wohnungsmärkten in Rheinland-Pfalz gemäß § 556d Abs. 2 BGB (Mietpreisbremse) und § 558 Abs. 3 BGB (Kappungsgrenze)

Stand: Juni 2019


Letzte Änderung
12.01.2024
Veröffentlicht am
12.01.2024
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