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Änderungsvertrag des Landes Rheinland-Pfalz mit dem Bund zur Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege

Ziel des Bundesgesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiQuTG) und der Verträge, die zu seiner Umsetzung zwischen Bund und Ländern geschlossen werden, ist es, die Qualität frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege bundesweit und zugleich länderspezifisch weiterzuentwickeln sowie die Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Mit Verabschiedung des Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) vom 20. Dezember 2022 erfolgte in Artikel 1 eine Änderung des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG) vom 19. Dezember 2018 sowie in Artikel 2 eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, so dass den Ländern zur Fortsetzung des KiQuTG weitere rund 3,9 Mrd. Euro (Rheinland-Pfalz: rund 191 Mio. Euro) für die Jahre 2023 und 2024 insgesamt zur Verfügung stehen, vorbehaltlich, gemäß Artikel 3 zum Inkrafttreten des Gesetzes, dass alle Länder die Verträge mit dem Bund geändert haben. Die zwischen dem Bund und dem Land Rheinland-Pfalz vorgesehenen Vertragsinhalte greifen wesentliche Regelungsinhalte des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) vom 3. September 2019 (GVBI..S. 213) auf, die zu einer Verbesserung der Qualität der Kindertagesbetreuung führen werden und deren Finanzierung, unabhängig von einer derzeit befristeten finanziellen Beteiligung des Bundes, dauerhaft seitens des Landes gesichert sind.


Letzte Änderung
06.07.2023
Veröffentlicht am
06.07.2023
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