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Änderungsvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung zu Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten lnfrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

1. Der Ministerrat nimmt die Vorlage des Ministeriums für Bildung zur Änderungsvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung Finanzhilfen des Bundes für das lnvestitionsprogramm zum beschleunigten lnfrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zur Kenntnis.

 

2. Der Ministerrat stimmt der Unterzeichnung der Änderungsvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten lnfrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder durch die Ministerin für Bildung zu.

 

3. Der zuständige Ausschuss für Bildung wird im Anschluss an die Ministerratsbefassung auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gemäß Art. 89b Abschnitt III Nr. 3 i. V. m. Abschnitt II Nr. 2 S. 1 der Landesverfassung über die Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung vom 4. Februar 2010 durch die Ministerin für Bildung über die Änderung der grundlegenden Bund-Länder-Vereinbarung unterrichtet.


Letzte Änderung
30.12.2021
Veröffentlicht am
30.12.2021
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