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Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (bis Mai 2021)


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Änderung des Abkommens zwischen Bund und Ländern gemäß Art. 91b des Grundgesetzes über die gemeinsame Förderung des Deutschen Zentrums für Herz-Kreislauf-Forschung e.V.

1. Der Ministerrat nimmt die Information über die geplante Unterzeichnung der Änderung des Abkommens zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b des Grundgesetzes über die gemeinsame Förderung des Deutschen Zentrums für Herz-Kreislauf-Forschung e.V. zur Kenntnis. 2. Der zuständige Landtagsausschuss wird im Anschluss an die Ministerrats-befassung entsprechend Ziffer III 4f) der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung durch den unterzeichnenden Minister über die geplante Unterzeichnung des geänderten Abkommens zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b des Grundgesetzes über die gemeinsame Förderung des Deutschen Zentrums für Herz-Kreislauf-Forschung e.V. informiert.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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