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Änderung der Strafprozessordnung in Kraft getreten

Inkrafttreten des Gesetzes zur effektiveren und praxistauglichen Ausgestaltung des Strafverfahrens am 24. August 2017, Änderungen u. a. im Bezug auf die Online-Durchsuchung, den Wegfall des Richtervorbehalts für Blutentnahmen im Zusammenhang mit Straßenverkehrsdelikten, Videoaufzeichnung bei der Beschuldigtenvernehmung; Berichterstattung der Landesregierung im Rechtsausschuss


Letzte Änderung
07.11.2017
Veröffentlicht am
02.11.2017
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