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Änderung der Satzung der Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz

1. Der Ministerrat beschließt, die Satzung der Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz vom 20.März 2002 (StAnz. S. 741), zuletzt geändert gemäß Beschluss vom 21. November 2016 (StAnz. S.1154), entsprechend der Fassung vom 11.März 2022 zu ändern.

 

2. Der Ministerrat nimmt zur Kenntnis, dass die Satzungsänderung am Tage nach der Verkündung im Staatsanzeiger in Kraft tritt.


Letzte Änderung
23.05.2022
Veröffentlicht am
23.05.2022
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