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Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Kommunalen Vollzugsdienst

Eingabe betreffend die Ausstattung des kommunalen Vollzugsdienstes mit Tasern und Bodycams, sofortige Vollziehbarkeit von Maßnahmen, Zulassung von Sondersignalen (Blaulicht und Martinshorn) für die Fahrzeuge des kommunalen Vollzugsdienstes, Zugang zum BOS-Digitalfunk


Letzte Änderung
04.09.2020
Veröffentlicht am
19.08.2020
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