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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau


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Änderung (2023) der Änderungsvereinbarung zur ergänzenden Verwaltungsvereinbarung „erweiterte Novemberhilfe“, „erweiterte Dezemberhilfe“, „Überbrückungshilfe III“, „Überbrückungshilfe III Plus“ und „Überbrückungshilfe IV“

Mit der Ministerratsvorlage billigt der Ministerrat die Änderung der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung zu den Corona-Hilfen des Bundes. Mit der Änderung können die Bewilligungsstellen in begründeten Ausnahmefällen ohne die Einreichung einer Schlussabrechnung prüfen und den Fall ggf. abschließen, ohne den Förderbetrag zurückzufordern.

 

Zudem wird die Frist für die Vorlage des Schlussberichts zu den Corona-Hilfen vom 31.12.2023 auf den 31.12.2026 verschoben.


Letzte Änderung
29.02.2024
Veröffentlicht am
29.02.2024
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