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Aktenplan für die Finanzverwaltung (BEFAK); Stand April 2019
Der Aktenplan gilt für die Finanzverwaltung und die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes und der Länder, soweit Vorschriften der Länder nicht entgegenstehen. Es handelt sich um den bundeseinheitlichen Aktenplan (BEFAK).
- Letzte Änderung
- 13.09.2022
- Veröffentlicht am
- 13.09.2022
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
18.02.2025 17:47
Verfügbarkeit:
18.02.2025 17:47
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed