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Aktenplan für die Finanzverwaltung (BEFAK)

Der Aktenplan gilt für die Finanzverwaltung und die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes und der Länder, soweit Vorschriften der Länder nicht entgegenstehen. Es handelt sich um den bundeseinheitlichen Aktenplan (BEFAK).


Letzte Änderung
08.04.2026
Veröffentlicht am
13.09.2022
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