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Bekanntmachung Allgemeinverbindlicherklärung Tarifvertrags Friseurhandwerk
Die Tarifvertragsparteien haben einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags über die Vergütung der Auszubildenden im Friseurhandwerk vom 1. August 2024 gestellt. Der Tarifausschuss des Landes Rheinland-Pfalz hat diesen Antrag beraten und Ministerin Dörte Schall hat den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt.
- Letzte Änderung
- 23.12.2024
- Veröffentlicht am
- 23.12.2024
- Offenheit der Lizenz
- Freie Nutzung
- Nutzungsbedingungen Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
Daten und Ressourcen
- Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für das FriseurhandwerkPDF
Letzte Änderung:
26.12.2024 11:03
Verfügbarkeit:
26.12.2024 11:03
Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0