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Bekanntmachung Allgemeinverbindlicherklärung Tarifvertrags Friseurhandwerk

Die Tarifvertragsparteien haben einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags über die Vergütung der Auszubildenden im Friseurhandwerk vom 1. August 2024 gestellt. Der Tarifausschuss des Landes Rheinland-Pfalz hat diesen Antrag beraten und Ministerin Dörte Schall hat den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt.


Letzte Änderung
23.12.2024
Veröffentlicht am
23.12.2024
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