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Abwasserüberwachung

Die sichere Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen bei der Einleitung von Abwässern in Gewässer bedingt einen einwandfreien Betrieb der Kläranlagen ebenso wie die Überwachung der Abwasserbeschaffenheit.

 

Die systematische Überwachung der kommunalen Kläranlagen wird dabei in zwei sich ergänzenden Formen durchgeführt:

- Überwachung durch die Behörde (staatliche Überwachung)

- Überwachung durch den Einleiter selbst (Selbstüberwachung)

 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite www.wasser.rlp-umwelt.de


Letzte Änderung
25.10.2018
Veröffentlicht am
04.09.2024
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