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Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur kommunalen Beteiligung am Bezahlkartensystem des Landes Rheinland-Pfalz bei der Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)

1. Der Ministerrat nimmt den Bericht des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration zu den Kooperationsvereinbarungen zur kommunalen Beteiligung am Bezahlkartensystem des Landes Rheinland-Pfalz bei der Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) zur Kenntnis.

2. Der Ministerrat nimmt den Entwurf der Kooperationsvereinbarung zur kommunalen Beteiligung am Bezahlkartensystem des Landes Rheinland-Pfalz zur Kenntnis.

3. Im Anschluss an die Kenntnisnahme der Ministerratsvorlage wird der Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz durch die Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und Integration über den beabsichtigten Abschluss der Kooperationsvereinbarungen gemäß Artikel 89b der Landesverfassung in Verbindung mit Abschnitt III Nummer 3 und Abschnitt II Nummer 1 a) der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gemäß Artikel 89b der Landesverfassung über die Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung vom 4. Februar 2010 informiert.


Letzte Änderung
11.06.2025
Veröffentlicht am
11.06.2025
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