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Ablieferung von radioaktiven Abfällen aus Medizin, Industrie und Forschung aus dem Saarland an die Landessammelstelle für radioaktive Abfälle Rheinland-Pfalz

1. Der Ministerrat stimmt dem Verwaltungsabkommen mit dem Saarland über die Annahme radioaktiver Abfälle aus dem Saarland durch die Landessammelstelle für radioaktive Abfälle Rheinland-Pfalz zu. 2. Der Ministerrat bittet die Ministerin für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, den Landtag gemäß Art. 89b der Landesverfassung über das geplante Verwaltungsabkommen zu unterrichten. 3. Die Ministerpräsidentin bevollmächtigt die Ministerin für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, das Verwaltungsabkommen mit dem Saarland abzuschließen.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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