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Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (3. DIBt-Änderungsabkommen)

1. Der Ministerrat stimmt dem Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik in der Fassung der Anlage zur Ministerratsvorlage des Ministeriums der Finanzen zu. 2. Die Staatskanzlei wird gebeten, den unterschriftsreifen Entwurf dem Landtag zuzuleiten.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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